Aktenzeichen 7 TaBV 4/23

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RCNF8HDV95WLA4RHLP

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LArbG Nürnberg: Entscheidung vom 26.09.2023

Ersatzmitglieder, Betriebsratsmitglieder, Zustimmungsverweigerung, Gehaltsgruppen, Höchstzahl, Umgruppierung, Betriebsratsvorsitzender, Betriebsratssitzung, Beschlußfassung, Manteltarifvertrag, Rechtsbeschwerdebegründung, Rechtsbeschwerdeeinlegung, Listensprung, Eingruppierung, Betriebsratswahl, Zustimmung des Betriebsrats, Betriebsratsbeschluß, Unwirksamkeit der Beschlüsse, kunststoffverarbeitende Industrie, Beteiligte

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