Aktenzeichen V ZB 28/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:110118BVZB28.17.0
RCN:
RCNF79SN8FQ6GBW6TR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.01.2018

Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Verwendung der Daten im Eurodac-Register; Pflicht zur Belehrung des Betroffenen über ein Ausreiseverbot

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