Aktenzeichen 2 StR 323/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:030419B2STR323.18.0
RCN:
RCNF6MAFRGTALXQJGE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.04.2019

Zueignungsabsicht des Mittäters eines gemeinschaftlich begangenen Raubes bei Tatplanabweichung; Anordnung einer Sicherungsverwahrung bei Rückfallverjährung

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