Aktenzeichen 3 StR 642/14

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RCNF6EVWUJ6QFXMXCX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.04.2015

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei möglicher Identität der Teilakte eines Handelstreibens mit Marihuana und Amphetaminen

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