Aktenzeichen 202 ObOWi 220/22

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RCNF5ZFJ5WUJA8UCNQ

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BayObLG München: Entscheidung vom 31.03.2022

Zur Bedeutung der Begriffe der ‚Ansammlung‘, ‚Veranstaltung‘ und ‚Versammlung‘ i.S.v. § 5 Satz 1 11. BayIfSMV

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