Aktenzeichen 2 StR 306/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:230621U2STR306.20.0
RCN:
RCNF57NWJS9E9GBH6Q

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.06.2021

Konkurrenzrechtliche Bewertung des Tatgeschehens: Natürliche Handlungseinheit; Beurteilungsspielraum des Tatrichters

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