Aktenzeichen 2 BvR 2628/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180221.2bvr262817
RCN:
RCNF4DY54V7V6PKXR6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 21.02.2018

Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) nach Erledigterklärung, wenn die Verfassungsbeschwerde ursprünglich mangels hinreichender Begründung (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässig war

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