Aktenzeichen V K 2/09

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RCNF3EMWQ95XXCFZMP

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 11.02.2011

Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung - Rüge eines Vertretungsmangels - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht

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