Aktenzeichen 2 BvR 3052/09

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RCNF36THJ543EW9NNA

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.08.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei willkürlicher Handhabung der Zulassungsvorschriften Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfolgen eine bloßen Teilablösung vorrangiger Gläubigeransprüche in der Zwangsversteigerung

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