Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 101 Abs 1 EEG 2014 erfolglos - unechte Rückwirkung dieser Norm auch mit Blick auf Eigentumsschutz der betroffenen Biogasanlagenbetreiber verfassungsrechtlich unbedenklich, insb verhältnismäßig - Systemwechsel von Förderung der Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Förderung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen als legitimes Gemeinwohlziel
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