Aktenzeichen NotZ (Brfg) 10/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:181119BNOTZ.BRFG.10.18.0
RCN:
RCNEYGZBB79N6HPRTK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.11.2019

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei unterbliebener Mitteilung des gerichtlichen Aktenzeichens in einer Notarsache

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