Aktenzeichen AN 17 S 21.50204

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RCNEXV2RR7RRKY2EJ8

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VG Ansbach: Entscheidung vom 03.09.2021

Coronavirus, SARS-CoV-2, Asylantrag, Abschiebung, Asylbewerber, Asylverfahren, Krankenversicherung, Einreise, Ermessensentscheidung, Leistungen, Selbsteintrittsrecht, Bescheid, Mitgliedstaat, Aufenthaltsverbot, Vollziehung, Unterkunft, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, aufschiebenden Wirkung, Bundesrepublik Deutschland

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