Aktenzeichen 1 BvR 2811/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190703.1bvr281118
RCN:
RCNEXTCTX7WF3HA3J8

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.07.2019

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherige, gem §§ 128 Abs 1, 156 Abs 2 Nr 3, 495a S 2 ZPO gebotene Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

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