Aktenzeichen I B 53/12

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 06.06.2013

(Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG - Revisionszulassung wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Erlass eines Grundurteils - Berücksichtigung des Inhalts der Akten)

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