Aktenzeichen 11 ZB 22.617

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RCNEWV7FQ7QW8PT2MN

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VGH München: Entscheidung vom 22.06.2022

Ausgleich für nicht ausreichende Erträge aus den genehmigten Beförderungsentgelten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Schülerfahrten), Wiedereinsetzung bei versäumter Antragsfrist, Organisationsverschulden des Unternehmers (eingetragener Kaufmann)

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