Aktenzeichen 2 StR 344/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:080223B2STR344.22.1
RCN:
RCNETXWVBFCCVAQALB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.02.2023

Voraussetzungen für offensichtliches Verkündungsversehen

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