Aktenzeichen X ZR 83/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:281123UXZR83.20.0
RCN:
RCNETHJTVJXF6N59WM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.11.2023

Unerlaubte Handlung: Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs auf Restschadensersatz

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