Aktenzeichen L 3 U 168/23

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LSG München: Urteil vom 15.01.2024

Besorgung von Lebensmitteln zum alsbaldigen Verzehr, betriebliches Interesse, Gesetzliche Unfallversicherung, Handlungstendenz, Homeoffice, Mittagsmahlzeit, Mittagspause, Nahrungsbeschaffung, sachlicher Zusammenhang, Wegeunfall

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