Aktenzeichen 2 BvR 576/09

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RCNERYRE42ETYW8Y7Z

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 02.03.2011

Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels - Eingangskontrolle der Behörden- und Gerichtspost von Strafgefangenen - hier: kein weiterbestehendes Rechtsschutzinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr oder aufgrund der Umstände der Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens

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