Aktenzeichen XII ZB 323/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:231116BXIIZB323.15.0
RCN:
RCNER2BAQDRWMXY7LX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.11.2016

Versorgungsausgleich: Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte bei geringer Differenz der Ausgleichswerte in der gesetzlichen Rentenversicherung; tatrichterliches Ermessen

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