Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Erschöpfung des Rechtswegs gegen fachgerichtliche Entscheidungen im einstweiligen Verfügungsverfahren entbehrlich ist - Außerachtlassung einer hinterlegten Schutzschrift als Gehörsverletzung - einzelner Verfahrensfehler lässt allerdings noch nicht auf bewusstes und systematisches Übergehen prozessualer Rechte schließen
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