Aktenzeichen W 8 K 22.30683

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VG Würzburg: Urteil vom 20.03.2023

Iran, regimekritische und islamkritische Äußerungen, überregionale Publizität wegen gezeigter Zivilcourage bei Messerattacke in Würzburg, breite Berichterstattung in oppositionellen iranischen bzw. kurdischen sowie in deutschen Medien, Reportagen und Interviews im Oppositionsfernsehen, öffentliches Auftreten als Kurde, angebliche Verfolgungsgefahr wegen Aktivitäten der Schwiegermutter für DPK, exilpolitische Aktivitäten mit Bezug auf die aktuellen Ereignisse im Iran, Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Deutschland, Gemeinde Vineyard, Würzburg e. V., persönliches Bekenntnis zum Christentum, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, andauernde religiöse Prägung, Gefahrerhöhung durch landesweite Proteste und Repressionen im Iran, Reisewarnung des Auswärtigen, Amtes

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