Aktenzeichen X B 174/13

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RCN:
RCNEQJ83C5BLSEFSEY

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 14.08.2014

(Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten; Informationspflichten des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO)

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