Aktenzeichen X B 223/13

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RCNEPG3YHYV3E7ZHLR

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 05.11.2014

Keine Abziehbarkeit von Zahlungen des zum Versorgungsausgleich verpflichteten Ehegatten in Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersversorgung als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen vor Inkrafttreten des AltEinkG - Sonderausgabenabzug nur im Rahmen des Höchstbetrags - Gewährung von rechtlichem Gehör bedeutet keine "Erhörung"

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