Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Regelerteilungsvoraussetzung, Ausweisungsinteresse, falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, Verschweigen eines Strafverfahrens, nicht nur vereinzelter oder geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen für zwei vorsätzliche Straftaten bei Einsatzstrafen von 75 bzw. 50 Tagessätzen
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