Nichtannahmebeschluss: Zum Beginn der Einlegungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gem § 93 Abs 1 S 2, S 3 BVerfGG - hier: Berufungsurteil gem §§ 55 JGG, 35 StPO - Beginn der Einlegungsfrist mit Verkündung der angegriffenen Entscheidung
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