Aktenzeichen 24 W (pat) 22/16

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RCNEM9WMYVMCT8NC7L

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 25.11.2016

Markenbeschwerdeverfahren – Kostenentscheidung – Verfallsverfahren - "Biskuitstäbchen (IR-Marke)" – Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen – fehlender fristgerechter Widerspruch – Verzögerung bei der Einreichung des Widerspruchs aufgrund Sitzverlegung der Markeninhaberin ist unerheblich – die Schaffung von Raum für Vergleichsgespräche als Motiv für die Beschwerdeeinlegung ist unerheblich

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