Aktenzeichen VI ZR 130/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:290621UVIZR130.20.0
RCN:
RCNEM37URF6XUCK56N

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.06.2021

Haftung eines Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Annahmeverzug hinsichtlich der Rücknahme des Fahrzeugs

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