(Krankenversicherung - kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Zahlung der Aufwandspauschale bei unverändert gebliebenem Rechnungsbetrag - Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft - Vorschrift nach § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 ist einer erweiterten Auslegung grundsätzlich nicht zugänglich)
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