Aktenzeichen VIII ZB 29/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:101023BVIIIZB29.22.0
RCN:
RCNELAEDRW5FAE4BYA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.10.2023

Sachmangel eines erworbenen Kraftfahrzeugs: Wert des Beschwerdegegenstands im Fall eines Nachbesserungsverlangens

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