Aktenzeichen RO 5 K 20.433

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNEJ35VNDFFHPVCMR

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VG Regensburg: Entscheidung vom 20.10.2023

Zur Entscheidung über einen Antrag nach § 162 Abs. 2 VwGO, wenn dieser bereits im nunmehr übereinstimmend für erledigt erklärten Hauptsacheverfahren gestellt wurde sowie zum Verhältnis von § 162 Abs. 2 VwGO und Art. 80 BayVwVfG.

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