Stattgebender Kammerbeschluss: zur Anfechtungsmöglichkeit bei Gewährung oder Versagung der Akteneinsicht (§ 478 Abs 3 StPO) - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Anwendung einer veralteten Norm bei der Gewährung von Akteneinsicht an ein Presseunternehmen
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