Aktenzeichen VI ZR 396/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNEHFKLT7MB2F33MG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.05.2014

Rechtsanwaltskosten: Geschäftsgebühr bei nur teilweiser außergerichtlicher Erfüllung der Forderung des Mandanten und Klageauftrag für den noch offenen Teil der Forderung

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