Aktenzeichen 1 BvR 862/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140702.1bvr086213
RCN:
RCNEH2LH883VY5CF9N

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2014

Nichtannahmebeschluss: Erhöhte Sorgfaltspflichten bzgl Fristwahrung bei Ausnutzung der Beschwerdefrist bis zum letzten Tag - hier: Verschulden der Fristversäumung (§ 93 Abs 2 BVerfGG) bei verspäteter Schriftsatzerstellung aufgrund "Abstürzen" des anwaltlichen Textverarbeitungssystems - handschriftliche Vervollständigung eines lediglich 15-seitigen Schriftsatzes als zumutbare Alternative

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