Aktenzeichen 7 U 1458/22

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNEGY22P9GJ3XYJQ2

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OLG München: Urteil vom 13.12.2023

Sittenwidrigkeit, Rechtsmißbrauch, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Parteiwechsel, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, Unzulässigkeitsabweisung, Sachverständigengutachten, Berufungsbeklagter, Greifbare Anhaltspunkte, Gesetzesverstoß, Vertragsschluss, Besondere Verwerflichkeit, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Differenzschaden, Anspruchsgrundlage, Kaufpreis, Schriftsätze, Veräußerung

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