Aktenzeichen 1 BvR 1149/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180530.1bvr114917
RCN:
RCNEGTAN54HUJCCBYB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2018

Nichtannahmebeschluss: Zur Meinungsfreiheit im Betrieb sowie zu den Voraussetzung der Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik - hier: im Ergebnis keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines vom betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb verbreiteten kritischen Schreibens

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.