Aktenzeichen 2 StR 479/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:191217B2STR479.17.0
RCN:
RCNEFM23SNL7SXCNZY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2017

Besonders schwerer Fall des Diebstahls: Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs bei Wertlosigkeit des Inhalts eines erbeuteten Tresors

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