Aktenzeichen I ZR 87/12

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RCNEFCWWRH8HY2ZDBG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.03.2013

Übergangsregelung zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Entsprechende Anwendung der Regelung über die Verwerfung der Berufung als unzulässig

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