Aktenzeichen IV B 119/12

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RCNEEYYQ5R5DWHXN3A

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 05.11.2013

Abtrennung selbständiger Klagegegenstände nach Aufnahme eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen und zwischenzeitlich in den Registern des BFH gelöschten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

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