Aktenzeichen 28 W (pat) 75/08

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RCN:
RCNEDZJ35HYS2J6B8C

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 10.03.2010

Markenbeschwerdeverfahren – "Abbildung in der Art einer technischen Schnittzeichnung, die Umrisse eines Gegenstandes darstellt (Bildmarke)" – teilweise keine Unterscheidungskraft, keine Verkehrsdurchsetzung sowie kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz – teilweise kein produktbezogenen Bedeutungsgehalt, teilweise Unterscheidungskraft und teilweise kein Freihaltungsbedürfnis

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