Aktenzeichen 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201021.2bvr247317
RCN:
RCNED96ZMWL84HQZBK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 21.10.2020

Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel - insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen - sowie zur Zulässigkeit fachgerichtlicher Abweichung von einem Sachverständigengutachten - hier: unzureichende Substantiierung der Beschwerdebegründung

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