Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel - insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen - sowie zur Zulässigkeit fachgerichtlicher Abweichung von einem Sachverständigengutachten - hier: unzureichende Substantiierung der Beschwerdebegründung
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