Aktenzeichen 9 ZB 17.1335

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNECM2WJRRRC5K45V

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VGH München: Entscheidung vom 21.10.2019

Verletzung des Rücksichtnahmegebots und Amtsaufklärungspflicht bei vorhandenen Lichtbildern

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