Aktenzeichen L 9 AL 61/20 B ER

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Verknüpfte Entscheidungen

LSG München: Urteil vom 04.06.2020

Arbeitnehmer, Leistungen, Beitragspflicht, Beschwerde, Arbeitgeber, Arbeitszeit, Arbeitslosengeld, Versicherungspflicht, Bewilligung, Bescheid, Berufung, Betriebsrat, Kurzarbeitergeld, Gewerkschaft, einstweilige Anordnung, eidesstattliche Versicherung, Vorwegnahme der Hauptsache

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LSG München: Entscheidung vom 04.06.2020

Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder –Betriebsabteilung

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