Aktenzeichen 3 StR 364/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280520B3STR364.19.0
RCN:
RCNEBPWQCD5QFX2VHS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.05.2020

Einziehung von Wertersatz beim Tatbeteiligten anstelle des erlangten Gegenstands beim Drittbegünstigten

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