Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 19.08.2010
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe im sozialrechtlichen Überprüfungsverfahren (§ 44 SGB 10) unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe
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