Fälligstellung eines Zwangsgeldes und Androhung erneuter Zwangsgelder, bestandskräftige Grundverfügung (Maulkorbzwang), Einwendungen gegen die Höhe des fällig gestellten Zwangsgeldes, Verhältnismäßigkeit des angedrohten (erneuten) Zwangsgeldes
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