Aktenzeichen 10 ZB 22.781

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RCNEBE6UDCRTUPASF3

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VGH München: Entscheidung vom 08.08.2022

Fälligstellung eines Zwangsgeldes und Androhung erneuter Zwangsgelder, bestandskräftige Grundverfügung (Maulkorbzwang), Einwendungen gegen die Höhe des fällig gestellten Zwangsgeldes, Verhältnismäßigkeit des angedrohten (erneuten) Zwangsgeldes

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