Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von zentralem Parteivorbringen in angegriffenem Beschluss nicht erkennbar - hier: Nichtberücksichtigung von Hinweisen bzgl der Vorsätzlichkeit des Handelns des Beschuldigten bei Vorwurf der Rechtsbeugung <§ 339 StGB>
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