Aktenzeichen 2 BvR 2394/08

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100916.2bvr239408
RCN:
RCNEA99J6H2X3NDCM7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.09.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von zentralem Parteivorbringen in angegriffenem Beschluss nicht erkennbar - hier: Nichtberücksichtigung von Hinweisen bzgl der Vorsätzlichkeit des Handelns des Beschuldigten bei Vorwurf der Rechtsbeugung <§ 339 StGB>

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