Aktenzeichen 1 StR 587/14

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RCN:
RCNE9M4W2MMLQK2A6M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.01.2015

Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen Untreue: Veruntreuung von Mandantengeldern; Eintritt des Vermögensschadens durch Zahlungseingang auf einem überzogenen Konto; Tatbestandsverwirklichung durch Unterlassen der Weiterleitung von Fremdgeldern

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