Aktenzeichen M 13 K 18.31319

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNE99D3T2EEGGD284

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VG München: Urteil vom 28.06.2022

Herkunftsland: Eritrea und Äthiopien, Behauptete Staatsangehörigkeit: eritreisch, volljährig, Folgeantrag, Eritrea, Tötung durch Terroristen, nicht glaubhaft gemacht, keine Verfolgung / drohender ernsthafter Schaden in Äthiopien, Internationaler Schutz von Familienangehörigen, kein Bestand ehelicher Lebensgemeinschaft im Verfolgerstaat, keine Kettenableitung, Gesundheitliche Beschwerden nicht qualifiziert nachgewiesen

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