Aktenzeichen 5 StR 529/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:090120B5STR529.19.0
RCN:
RCNE7V8YDD8WH6P9CV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.01.2020

Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters; tragfähige Tatsachengrundlage bei der Abgrenzung täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln von der Teilnahme

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